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2008-01-04, 14:57
Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten warnt[1] davor, dass eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen
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Sie finden den vollständigen Artikel hier. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53249)
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