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2008-01-04, 14:57
Die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbung per E-Mail an ein Unternehmen stellt auch nach der Einführung[1] des neuen Wettbewerbsrechts (UWG) einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübt
Das Copyright an diesen Nachrichten besitzt der entsprechende Eigentümer; das Zitat hier erfolgt lediglich als Newsfeed unserer Lesezeichen (http://del.icio.us/rss/Spybot/Spyware). Dank dafür gebührt Heise Security, BetaNews, Golems, &c., und nicht uns.
Sie finden den vollständigen Artikel hier. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/52048)
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